Meine Dienstleistungen erbringe ich zu nachfolgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen:
I.
Für den Umfang der von mir zu erbringenden Dienstleistungen ist der erteilte Auftrag gemäß der von mir erteilten Auftragsbestätigung maßgeblich. Ergänzungen, Einschränkungen und Erweiterungen bedürfen der Schriftform.
II.
Ich werde die mir vom Auftraggeber genannten Tatsachen und Informationen über vom Auftraggeber angeschaffte oder beim Auftraggeber vorhandene Hard- und Software sowie Daten als richtig zu Grunde legen.Soweit ich Unrichtigkeiten feststelle werde ich hierauf hinweisen. Die Überprüfung der vom Auftraggeber angeschafften oder bei ihm vorhandener Hard- oder Software oder seiner Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Verwendbarkeit für den angestrebten Zweck gehört nur zu meinen Pflichten, wenn dies ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Durchführung einer vollständigen Datensicherung unmittelbar vor Beginn meiner Tätigkeit.
III.
Ich sichere Verschwiegenheit über alle Daten und Betriebsgeheimnisse meiner Auftraggeber auch über das Ende des Bestehens des Vertragsverhältnisses zu. Dritten gegenüber werde ich nur Auskunft erteilen soweit ich gesetzlich hierzu verpflichtet bin oder die Offenbarung zur Wahrung meiner berechtigten Interessen notwendig ist, beispielsweise nach den Versicherungsbedingungen meiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung im Versicherungsfall.
IV.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel meiner Dienstleistungen. Mir ist Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, meine Dienstleistungen unverzüglich nach Unterzeichnung der Tätigkeitsnachweise auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu untersuchen, soweit ihm dies möglich ist. Einwendungen und Mängeleinreden sind innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung bei mir schriftlich anzuzeigen und die Gelegenheit zur Überprüfung und ggf. Nachbesserung ist einzuräumen. Nach Ablauf der vorbezeichneten Frist ist die Geltendmachung von Einwendungen und Mängelrügen nur zulässig, wenn die sie begründenden Umstände vorher objektiv vom Auftraggeber nicht festzustellen waren.
V.
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere sind mir unaufgefordert alle Daten und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu geben, so dass die angestrebte Projektdauer realisiert werden kann. Entsprechendes gilt für alle Vorgänge und Umstände, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sein können.
Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme meiner Leistung in Verzug, so bin ich berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass ich nach Ablauf der Frist die Erfüllung des Vertrages ablehne. In diesem Fall bin ich berechtigt, den mir dadurch entstandenen Verdienstausfall und ggf. darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
VI.
Meine Dienstleistungen rechne ich gegenüber dem Auftraggeber zum Ende des Monats, in dem die vereinbarten Arbeitstage/-stunden erbracht wurden, ab. Tages- und Stundensätze sowie Spesen sind Nettobeträge zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Storniert der Auftraggeber verbindlich vereinbarte Termine zur Erbringung meiner Dienstleistung weniger als 7 Tage vor dem oder den vereinbarten Termin/en bin ich berechtigt, mein Honorar für die hierdurch notwendigen Ersatztermine um 30 % zu erhöhen.
VII.
Soweit einzelvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt im Hinblick auf Schadenersatzansprüche des Auftraggebers folgendes:
a) Für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung meinerseits oder meiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Im übrigen hafte ich für Mangelfolgeschäden und sonstige Schäden nur, falls sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung meinerseits oder meiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einzelvertraglich zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
In jedem Fall bleibt die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
VIII.
Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.